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LG Wuppertal, 09.04.2020 - 9 S 119/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- AG Wuppertal, 14.06.2019 - 39 C 192/18
- LG Wuppertal, 09.04.2020 - 9 S 119/19
- BGH, 29.10.2020 - V ZA 9/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.03.2012 - IV ZB 16/11
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Glaubhaftmachung der Fristversäumung auf …
Auszug aus LG Wuppertal, 09.04.2020 - 9 S 119/19
Das ist dann der Fall, wenn sich die Partei infolge der Mittellosigkeit außerstande sieht, einen Rechtsanwalt mit der Einlegung und Begründung ihres Rechtsmittels zu beauftragen (BGH, Beschluss vom 29. März 2012 - IV ZB 16/11 -, juris). - BGH, 08.02.2017 - IV ZR 543/15
Private Krankenversicherung: Vereinbarung eines jährlichen Selbstbehalts
Auszug aus LG Wuppertal, 09.04.2020 - 9 S 119/19
Eine grundsätzliche Bedeutung ist nämlich nur dann zu bejahen, wenn die Entscheidung der Sache von einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt, die über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (BGH, IV ZR 543/15, bei juris). - BFH, 23.08.2000 - I S 7/99
Prozesskostenhilfe: Einsatz vorhandenen Vermögens - Miteigentum an einem …
Auszug aus LG Wuppertal, 09.04.2020 - 9 S 119/19
Da die Beklagten das unbebaute Grundstück nicht bewohnen ( können), stellt es kein Schonvermögen im Sinne des § 115 Abs. 3 S 2 ZPO iVm § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII dar und ist für die Prozesskosten durch Beleihung oder - ggf teilweisen - Verkauf uneingeschränkt als Vermögen einzusetzen (vgl BFH Beschluss vom 23.8.2000 - I S 7/99 - Juris).